Transparenzverordnung

Vermittlung von Versicherungsanlageprodukten
-gemäß Artikel 3-5 TVO-


Mit der Transparenzverordnung (TVO) geht Europa einen weiteren Schritt beim wichtigen Zukunftsthema Nachhaltigkeit. Diese tritt nun am 10. März EU-weit in Kraft.
 
Heute werden bereits dreistellige Milliardenbeträge in nachhaltigen Geldanlagen verwaltet. Nun soll das Thema als Teil des EU-Aktionsplans für ein nachhaltiges Finanzsystem regulatorisch fest im Finanzmarkt verankert werden. Dies hat auch Auswirkungen auf uns, die Vermittler.
 
Zum Stichtag müssen nicht nur Produktgeber nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten erfüllen. Auch Versicherungs- und Anlagevermittler – in der TVO kollektiv als Finanzberater bezeichnet - haben erweiterte Informationspflichten.
 
„Wir sehen eine stark steigende Kundennachfrage zu nachhaltigen Kapitalanlagen und Versicherungsprodukten. Gleichzeitig ist die regulatorische Seite noch unübersichtlich. Zudem ist die verlässliche Beurteilung von nachhaltigen Produkten noch in der Entwicklung.“, so Martin Klein, Geschäftsführender Vorstand von VOTUM.


Und auch wir sind der Meinung,  dass das Thema Nachhaltigkeit kein kurzfristiger Trend ist. Daher sehen wir auch bei uns eine gesamtgesellschaftliche Verantwortung und werden zukünftig proaktiv agieren.

Zurzeit kann jedoch eine Berücksichtigung auf Grund sich aufbauender, aber aktuell noch ggf. rudimentärer Informationen durch die Versicherer zu ihren Unternehmen lediglich bedingt erfolgen.


Wir beobachten selbstverständlich die weitere Entwicklung und werden zu gegebener Zeit bzw. bei Erforderniss eine eigene Nachhaltigkeitsstrategie entwickeln.

Share by: